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Schreiben von Unitymedia
Haben Sie ein Schreiben von Unitymedia bekommen? Lesen Sie hier, warum kein Vertragsabschluss notwendig ist!

Der Kabelanbieter Unitymedia hat in den letzten Tagen an mehrere Bewohner unserer Anlage Briefe mit folgendem Wortlaut versandt:

"Sehr geehrter Herr X,

falls Sie es noch nicht wissen - In Ihrer Wohnung ist ein Unitymedia Kabelanschluss verfügbar, mit dem Sie TV- und Radio-Signale ganz bequem empfangen und von den Vorteilen profitieren.

Für die rechtmäßige Nutzung des Kabelanschlusses in Ihrer Wohnung ist natürlich ein Vertrag mit Unitymedia erforderlich. Leider liegt uns dieser Vertrag mit Ihnen als Vertragspartner in unserem Datenbestand derzeit nicht vor".

Die Wohnungseigentümergemeinschaft Austraße 24-36 stellt klar:

Für die Nutzung der Kabelanschlüsse in den Wohnungen der Häuser Austraße 24 - 36 ist kein Vertrag mit Unitymedia erfoderlich! Die WEG betreibt ein eigenes Kabelnetz, welches die Sender direkt von Satellit empfängt (über eine sogenannte Kopfstation).


Sollten Sie als Bewohner der Häuser Austr. 24 - 36 einen derartigen oder ähnlichen Brief erhalten haben, ist dieser für Sie gegenstandslos. Eine Rücksendung des beigefügten Vertrags ist nicht notwendig!

Die Verwaltung wird  zentral eine entsprechende Antwort an Unitymedia erstellen.

 

Letzte Aktualisierung ( Samstag, 8. Januar 2011 )
 


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